Polizei Schweiz
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Frauenfeld TG: Wer schlägt – geht, Neue Infobroschüre

Eine neue Broschüre der Kantonspoliezi gibt Informationen zu Wegweisung, Rückkehr- und Kontaktverbot im Thurgau.

Die Bestimmungen treten am 1. Januar 2008 in Kraft. Die von der Fachstelle Häusliche Gewalt der Kantonspolizei Thurgau lancierte Broschüre mit einem Anhang in elf Sprachen enthält sämtliche Informationen zum geänderten kantonalen Polizeigesetz, welches per 1. Januar 2008 in Kraft tritt und neue Instrumente im Engagement gegen häusliche Gewalt enthält.

Erhältlich ist die Broschüre kostenlos bei jedem Kantonspolizeiposten oder als Download auf der Homepage der Kantonspolizei Thurgau (www.kapo.tg.ch).

Die Informationen richten sich sowohl an Gewaltbetroffene als auch an Gewaltausübende. Weiter enthalten ist auch eine Notfallkarte mit allen Stellen, die im Notfall Hilfe bieten. „Die Botschaft ist eindeutig" erklärt Monica Kunz, Leiterin der Fachstelle Häusliche Gewalt der Kantonspolizei Thurgau.

„Gewalt in der Beziehung – egal welcher Art – kann weder verharmlost noch entschuldigt werden. Die Verantwortung für Gewalt liegt immer bei der Person, die sie ausübt."

Mit den neuen polizeilichen Gesetzesbestimmungen kann die Polizei einer Person, die Gewalt anwendet oder damit droht, aus der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus weisen und die Rückkehr für 14 Tage untersagen. Außerdem kann sie ihr verbieten, mit bestimmten Personen Kontakt aufzunehmen. In schweren Fällen ist es zudem möglich, eine gewaltausübende Person für maximal 24 Stunden in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen.

Diese Maßnahmen stoppen die akute Gewaltsituation und verhindern eine weitere Eskalation. Die Beteiligten erhalten Zeit, ihre Situation zu überprüfen und nach Lösungen für ein gewaltfreies Leben zu suchen.

  Redaktion Polizei-Schweiz       11 Dezember, 2007 08:18