Fahranfänger in der Schweiz

junger Mann sitzt am Lenkrad eines Autos

Wer in der Schweiz einen Führerschein für das Auto erwerben möchte, muss nicht nur Fahrstunden absolvieren und die Prüfung ablegen. Voraussetzung, um auf den Schweizer Strassen zu fahren, sind auch medizinische Untersuchungen und ein Nothelferkurs. Was ein Führerschein, der auch als Fahrausweis bezeichnet wird, kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Junge Menschen dürfen bereits mit 17 Jahren einen Führerschein erwerben. Fahranfänger, die gerade erst ihren Fahrausweis erworben habe, werden als Neulenker bezeichnet.

Voraussetzungen für den Führerschein in der Schweiz

Bereits mit 17 Jahren können junge Menschen in der Schweiz einen Führerschein erwerben. Der Führerschein für junge Menschen ist an bestimmte Auflagen geknüpft. Wer in der Schweiz einen Führerschein erwerben möchte, muss einen Sehtest und einen Nothelferkurs absolvieren. Der Sehtest ist bei einem Optiker oder Augenarzt möglich. Ein Nothelferkurs erstreckt sich über zehn Stunden und ist sechs Jahre lang gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit muss er wiederholt werden.

In einer Fahrschule werden Fahrstunden absolviert. Der Führerschein der Kategorie B kann wahlweise für Fahrzeuge mit Handschaltung und mit Automatikgetriebe erworben werden.

Wer einen Sehtest und einen Nothilfekurs absolviert hat, kann sich beim Strassenverkehrsamt, das für seinen Wohnort zuständig ist, für die theoretische Prüfung anmelden. Dafür muss ein Formular ausgefüllt werden. Weiterhin ist ein Passfoto erforderlich. Wurde die theoretische Prüfung erfolgreich bestanden, bekommt der Fahrschüler einen Lernfahrausweis.

Wer zwischen 17 und 20 Jahre alt ist, muss eine einjährige Lernphase durchlaufen und kann an deren Ende die praktische Prüfung ablegen. Fahrschüler, die älter als 20 Jahre sind, benötigen keine Lernphase und können nach absolvierten Fahrstunden die praktische Fahrprüfung ablegen.

Bedingungen für den Lernfahrausweis

Ein Lernfahrausweis für junge Fahrschüler ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:

Kosten für den Führerschein in der Schweiz

Die Kosten für einen Führerschein in der Schweiz hängen von verschiedenen Faktoren ab. Eine entscheidende Rolle spielt die Zahl der Fahrstunden. Für ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe ist bei den Fahrstunden mit 1‘350 CHF zu rechnen. Teurer werden die Fahrstunden bei einem Fahrzeug mit Handschaltung. Fahrschüler sollten 2‘250 CHF kalkulieren.

Für den Führerschein fallen zusätzliche Kosten an, die sich bei Handschaltung und Automatikschaltung nicht unterscheiden. Sie belaufen sich folgendermassen:

Die Kosten belaufen sich also endgültig bei einem Führerschein für ein Auto mit Automatikgetriebe insgesamt auf 2‘660 CHF und für ein Auto mit Handschaltung auf 3‘560 CHF. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um durchschnittliche Kosten. Fahrschüler müssen die Kosten nicht in einer Summe entrichten. Die Kosten fallen immer dann an, wenn die entsprechende Leistung beansprucht wird.

Probezeit beim Führerschein

Eine Probezeit gilt in der Schweiz sowohl für junge Fahranfänger als auch für Fahranfänger, die bereits älter sind. Diese Probezeit erstreckt sich auf drei Jahre. Wer die praktische Fahrprüfung bestanden hat, erhält den Führerschein auf Probe. In den ersten zwölf Monaten nach Erhalt des Führerscheins auf Probe muss der Fahranfänge eine Weiterbildung absolvieren.

Der Führerschein auf Probe gilt zwar als vollwertiger Führerschein, doch ist er an Auflagen gebunden. Fahranfänger mit dem Führerschein auf Probe müssen die 0,1-Promille-Grenze beachten. Wer mit einem höheren Blutalkoholwert fährt, riskiert die Verlängerung der Probezeit. In schwerwiegenden Fällen kann der Führerschein annulliert werden.

Nach Ablauf der Probezeit wird der Führerschein auf Probe in einen unbefristeten Führerschein getauscht.

Was Fahranfänger beachten müssen

Fahranfänger in der Schweiz, die im Besitz eines Führerscheins auf Probe sind, müssen nicht nur das strikte Alkoholverbot beachten. Um die Probezeit erfolgreich zu bestehen und den unbefristeten Führerschein zu erhalten, müssen auch Geschwindigkeitsbegrenzungen beachtet werden. Abhängig von der Geschwindigkeitsüberschreitung kann eine Verwarnung erteilt oder der Führerschein auf Probe für mindestens einen Monat entzogen werden. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr. Nach Ablauf der Entzugsdauer bekommt der Fahranfänger seinen Führerschein auf Probe zurück. Bei Ersttätern ist die Strafe niedriger als bei Wiederholungstätern.

Wer mit einem Führerschein auf Probe in einen Unfall verwickelt ist, muss mit einem Bussgeld oder mit dem Entzug des Führerscheins rechnen.

Wiederholungstäter und diejenigen, die in schwerwiegende Unfälle verwickelt sind oder stark alkoholisiert fahren, müssen mit einer Annullierung des Probeführerscheins rechnen. Nach frühestens einem Jahr kann ein neuer Führerschein beantragt werden. Dafür sind ein verkehrspsychologisches Gutachten und eine erneute Ausbildung erforderlich.

 

Quelle Titelbild: pixabay.com

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