Polizei Schweiz
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E-Scooter-Tuning für ein verbessertes Fahrerlebnis

E-Scooter sind beliebte Fortbewegungsmittel geworden und eine umweltfreundliche Alternative zum Auto. Sie eignen sich für Fahrten in die Stadt und zur Arbeit, bieten aber auch jede Menge Fahrspass in der Freizeit. Mit dem E-Scooter-Tuning lässt sich mehr aus dem E-Scooter herausholen. Werkstätten bieten das Tuning an. Wer seinen E-Scooter tunen lassen möchte, sollte wissen, was erlaubt ist, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

Was ist E-Scooter-Tuning?

E-Scooter gelten als leichte Elektrofahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit nach schweizerischem Recht 20 km/h nicht überschreiten darf. Beim E-Scooter-Tuning handelt es sich um verschiedene Veränderungen. Zumeist dienen diese Massnahmen zur Steigerung der Geschwindigkeit und zur Verbesserung der Leistung. Das Tuning für eine höhere Geschwindigkeit wird von Werkstätten oft als Chiptuning angeboten, das ohne Veränderungen am Motor erfolgt. Lediglich an der Software werden Veränderungen vorgenommen, um den E-Scooter schneller zu machen. Es gibt jedoch auch weitere Tuning-Möglichkeiten.

Nicht immer wird die Leistung des Elektro-Scooters verbessert. Beim optischen Tuning geht es darum, dem E-Scooter eine andere Optik zu verleihen. Das optische Tuning kann zum Teil durch den Besitzer des E-Scooters selbst vorgenommen werden. Wichtig ist, dass die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird.

Möglichkeiten und Grenzen beim E-Scooter-Tuning

E-Scooter-Tuning ist in der Schweiz nicht grundsätzlich verboten. Es kommt darauf an, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt. Optisches Tuning ist in den folgenden Varianten erlaubt:

  • Veränderungen an der Lackierung
  • Anbringen von Stickern
  • Austausch der Griffe, wenn die komfortableren oder attraktiveren Griffe die Anforderungen erfüllen
  • Anbringen einer Lenkertasche
  • Anbringen einer Halterung für das Smartphone oder die Trinkflasche
  • Anbringen eines Rückspiegels

Die Beleuchtung des E-Scooters darf nicht verändert werden, da dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet wird. Eine zusätzliche Beleuchtung darf angebracht werden, wenn sie zulässig ist. Motortuning ist verboten, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h überschritten wird. Das Gesetz erlaubt eine Toleranz von 10 Prozent, also eine Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h. Das betrifft Veränderungen am Motor ebenso wie Chiptuning. 

Entdrosselung des Motors beim Tuning

Eine Entdrosselung des Motors ist beim E-Scooter-Tuning in der Schweiz erlaubt, wenn die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und bei Berücksichtigung der Toleranz von 22 km/h nicht überschritten wird. Nach dem Entsperren der Geschwindigkeit muss die Funktionsfähigkeit des E-Scooters erhalten bleiben. Auch die Leistung von 500 Watt darf beim Tuning nicht überschritten werden.

Auch wenn eine höhere Geschwindigkeit als 20 km/h durch Tuning nicht erlaubt ist, kann der Elektro-Scooter so getunt werden, dass eine schnellere Beschleunigung erreicht wird. So lassen sich längere Strecken in kürzerer Zeit bewältigen.

Gesetze in der Schweiz für das E-Scooter-Tuning

E-Scooter unterliegen in der Schweiz der Verordnung für Strassenfahrzeuge, die mit der deutschen Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vergleichbar ist. Darüber hinaus gilt für E-Scooter die Verordnung über technische Anforderungen an Strassenfahrzeuge.

Die Verordnungen schreiben vor, dass E-Scooter nur dann auf öffentlichen Strassen gefahren werden dürfen, wenn die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschritten wird. Wenn durch das Tuning eine höhere Geschwindigkeit erreicht wird, ist der Elektro-Scooter für öffentliche Strassen nicht mehr zugelassen. Er darf dann nur noch auf privaten Strassen und Wegen sowie auf Rennstrecken gefahren werden.

Strafen beim Tuning von E-Scootern

Wird durch das Tuning eines E-Scooters die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h oder die zulässige Höchstleistung von 500 Watt überschritten, droht ein Bussgeld. Es kann 100 CHF oder mehr betragen. Bussgelder drohen auch bei anderen nicht zulässigen Veränderungen, beispielsweise bei Veränderungen an der Beleuchtung.

In schwerwiegenden Fällen, wenn die zugelassene Höchstgeschwindigkeit stark überschritten wird oder die Verkehrssicherheit gefährdet ist, kann der Elektroscooter beschlagnahmt werden. Besitzer von E-Scootern müssen mit Führerscheinentzug rechnen. Für E-Scooter ist ein Führerschein Klasse M oder G erforderlich.

Unterschiede zwischen den Regelungen in der Schweiz und in Deutschland

In der Schweiz und in Deutschland gelten ähnliche Regelungen beim E-Scooter-Tuning. Optisches Tuning ist auch in Deutschland erlaubt, wenn die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt und wenn keine Veränderungen an der Beleuchtung vorgenommen werden. Die Höchstgeschwindigkeit eines E-Scooters darf auch in Deutschland 20 km/h nicht überschreiten. Anderenfalls droht ein Bussgeld von 70 Euro.

So wie in der Schweiz geht auch in Deutschland der Versicherungsschutz für den E-Scooter verloren, wenn Veränderungen am Motor oder an der Beleuchtung vorgenommen werden. Auch in Deutschland ist der E-Scooter für öffentliche Strassen nicht mehr zugelassen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Auf privaten Strassen und Rennstrecken darf der E-Scooter noch gefahren werden.

Alternativen zum Tuning in der Schweiz

Wer sich mehr Effizienz für seinen E-Scooter wünscht, kann das Tuning in einer Werkstatt vornehmen lassen, die über das erforderliche Know-how verfügt. So ist gewährleistet, dass der E-Scooter fahrtüchtig bleibt und die Zulassung für öffentliche Strassen nicht verloren geht.

Es gibt Alternativen zum Tuning, die völlig legal sind und bei denen die Zulassung für die Strassen nicht gefährdet ist. Der Kauf eines effizienteren E-Scooters ist eine solche Alternative. Der E-Scooter kann mit einer besseren Federung, einem besseren Bremssystem oder einer längeren Akkulaufzeit gewählt werden. Möglich ist auch eine bessere Steigleistung mit VSETT 8+ oder VSETT 9+. Ein solcher E-Scooter fährt nicht schneller, doch vermittelt er mehr Fahrkomfort oder ein besseres Fahrgefühl.

 

Quelle Titelbild: pixabay.com

  Redaktion Polizei-Schweiz       26 September, 2024 10:03