Polizei Schweiz
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Dubai: Gerichtsurteil einmal anders – Beleidigende Geste reicht für sofortige Ausschaffung von Ausländern

Hin und wieder veröffentlicht POLIZEI-SCHWEIZ.ch auch interessante Meldungen aus dem Ausland. Gegenwärtig ist eine Meldung aus dem Dubai von Interesse, nicht zuletzt, weil auch die anstehende Fußballweltmeisterschaft ja in der Wüste bzw. einem naheliegenden Wüstenstaat stattfindet.

Während in der Schweiz es sogar Leute gibt, welche die Auffassung kolportieren, es sei angeblich rassistisch, Kriminelle und Schwerstkriminelle für einige Jahre auszuschaffen (die Ausschaffung ist nur vorübergehend, schon nach wenigen Jahren kann in der Regel wieder in die Schweiz eingereist werden), geht es in anderen Ländern ganz anders zu.

Eine beleidigende Geste gegenüber einem Einheimischen ist für eine rasche (ohne langwierige und teure juristische Hin- und Hers) Ausschaffung völlig ausreichend.

Somit wird aufgrund des aktuellen Falls ins Bewußtsein gerufen, daß anderswo viel strengere Gesetze gelten.

In Dubai reicht das bloße Gefühl des Beleidigt-Seins für einen Landesverweis vollkommen aus. Kürzlich wurde ein Pakistaner abgeschoben, weil er einem Dubaier angeblich mit einer Geste in seiner Ehre beleidigt hätte.

Das Kassationsgericht in Dubai befaßte sich mit der Berufung eines Pakistaners, der nicht ausgeschafft werden wollte.

Auszug aus 20 Minuten:
Ausländer dürfen nach einer Entscheidung des höchsten Gerichts in den Vereinigten Arabischen Emiraten abgeschoben werden, wenn sie mit unsittlichen Gesten gegen die lokale Gesetzgebung verstoßen. …

Beleidigungen und Angriffe werden in Dubai streng geahndet. Vor allem Ausländer müssen sich deshalb oft wegen des Vorwurfs verantworten, sie hätten die Würde eines Dubaier verletzt.

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  Redaktion Polizei-Schweiz       19 Januar, 2011 16:45