Polizei Schweiz
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Das Sicherheitsdepartement wünscht eine schöne Fasnacht

Auch an der Fasnacht 2008 geht es nicht ganz ohne Vorschriften und Regeln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonspolizei Basel-Stadt werden dafür sorgen, daß diese auch eingehalten werden; schliesslich sollen die nun folgenden "drey scheenschte Daag" des Jahres 2008 in bester Erinnerung bleiben.

Die polizeilichen Fasnachtsvorschriften sind in diesem Jahr nicht neu erfunden worden. Trotzdem sollen einige davon wieder in Erinnerung gerufen werden, um "Mißverständnisse", die gefährlich werden könnten, auszuschließen.

Auf Seiten der aktiven Fasnächtler dürften die wesentlichen Vorschriften klar und bekannt sein; hingewiesen sei nochmals auf die Anforderungen an die Betriebssicherheit der Wagen und die zusätzlich gemachten Empfehlungen.

Und darauf, daß außerhalb der Marschroute keine Personen auf den Fasnachtswagen transportiert werden dürfen. Die detaillierten Vorschriften können auf der Homepage der Kantonspolizei Basel-Stadt (www.Polizei.bs.ch) oder jener des Comités (www.Fasnachts-Comite.ch) abgerufen werden.

  Redaktion Polizei-Schweiz       7 Februar, 2008 23:01