Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Das Auslieferungsverfahren beschleunigen und vereinfachen

Bern, 20.05.2015 – Das Auslieferungsverfahren soll beschleunigt und vereinfacht werden. Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch die Botschaft zur Ratifikation des Dritten und Vierten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommens verabschiedet.

Das Europäische Auslieferungsübereinkommen von 1957 hat sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt. Es gehört zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen auf dem Gebiet der Auslieferung, der zwangsweisen Übergabe einer strafrechtlich gesuchten Person zum Zweck der Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe. Das Übereinkommen des Europarates ist bereits in den 70-er Jahren durch das Erste und Zweite Zusatzprotokoll ergänzt und nun durch das Dritte und Vierte Zusatzprotokoll modernisiert worden.

Das Dritte Zusatzprotokoll von 2010 schafft die Rechtsgrundlage für ein rascheres Auslieferungsverfahren, das mit weniger Formalitäten verbunden ist. Demnach kann eine verhaftete Person ohne formelles Auslieferungsersuchen und -verfahren einem ausländischen Staat übergeben werden, sofern sie und der ersuchte Staat dem vereinfachten Verfahren zustimmen. Vereinfachte Auslieferungen von der Schweiz an das Ausland sind bereits heute auf der Grundlage des Rechtshilfegesetzes möglich. Das Zusatzprotokoll wird demnach vor allem dazu beitragen, dass Personen aus dem europäischen Ausland rascher an die Schweiz ausgeliefert werden können.

Das Vierte Zusatzprotokoll von 2012 passt einzelne Bestimmungen des Übereinkommens den heutigen Bedürfnissen und der internationalen Entwicklung an. Es sieht namentlich vor, dass Auslieferungsersuchen unter bestimmten Voraussetzungen elektronisch übermittelt werden können.

  Redaktion Polizei-Schweiz       20 Mai, 2015 16:06