Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Covid-19-Impfempfehlungen – Herbst 2022

Die Covid-19-Infektionszahlen bewegen sich nach der letzten Welle im Sommer aktuell auf einem relativ tiefen Niveau.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit SARS-CoV-2 wird aber eine Zunahme von Virusübertragungen ab Herbst 2022 erwartet. Das Risiko einer Ansteckung oder Erkrankung an Covid-19 und die Belastung des Gesundheitssystems können somit erneut zunehmen.

Die Covid-19-Impfempfehlungen werden deshalb auf den Herbst hin angepasst, um das Risiko schwerer Erkrankungen zu senken und die Belastung des Gesundheitssystems zu begrenzen. Im Vordergrund steht der Schutz besonders gefährdeter Personen.

Im Herbst 2022 muss erneut mit einer Zunahme des Infektionsgeschehens und mit ansteigenden Fallzahlen gerechnet werden. Die Situation hat sich aber im Vergleich zu den beiden letzten Pandemiewintern deutlich verändert; aktuell weisen über 97 Prozent der Bevölkerung Antikörper gegen SARS-CoV-2 auf, da sie geimpft oder von Covid-19 genesen sind. Bei Personen ohne Risikofaktoren besteht im Herbst, ein geringes Risiko für schwere Krankheitsverläufe.

Im Zentrum der Impfempfehlung für den Herbst 2022 steht deshalb der Schutz besonders gefährdeter Personen vor einer schweren Erkrankung. Dazu gehören zum einen Personen, die 65 Jahre alt oder älter sind. Zum anderen gehören dazu Personen zwischen 16 und 64 Jahre, die ein erhöhtes individuelles Erkrankungsrisiko haben, etwa aufgrund einer Vorerkrankung oder einer Schwangerschaft.

Eine Auffrischimpfung ist in erster Linie diesen Personengruppen empfohlen. Sie bietet mindestens vorübergehend einen verbesserten individuellen Schutz vor schwerem Krankheitsverlauf.

Die Empfehlung gilt in zweiter Linie für Personen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren ohne Risikofaktoren, die in der Akut- und Langzeitbetreuung tätig sind oder beruflich oder privat besonders gefährdete Personen betreuen. Eine Auffrischimpfung bietet diesen Personen einen gewissen kurzzeitigen Schutz vor Infektion mit Erkrankung und kann auch bis zu einem gewissen Grad Arbeitsausfälle reduzieren.

Eine allgemeine Empfehlung besteht auch für alle anderen Personen im Alter von 16 bis 64 Jahren ohne Risikofaktoren. Für sie ist eine Auffrischimpfung nach individueller Abwägung und Entscheidung sinnvoll, wenn sie das Risiko einer Infektion oder eines seltenen schweren Verlaufs vermindern möchten.

Die Auffrischimpfung wird mit mRNA-Impfstoffen oder Nuvaxovid empfohlen. Bivalente mRNA-Impfstoffe, die an die Omikron-Variante BA.1 angepasst sind, sollen für die Auffrischimpfung bevorzugt verabreicht werden. Es kann aber weiterhin auch mit dem bisherigen, monovalenten mRNA-Impfstoff geimpft werden.

Covid-19-Zertifikate werden weiterhin für Impfungen, für den Nachweis einer Infektion oder für negative Testresultate ausgestellt. In der Schweiz kommt das Zertifikat gegenwärtig nicht zum Einsatz. Reisende müssen vor ihrer Reise selber klären, welche Einreisebedingungen in anderen Ländern gelten.

Auffrischimpfungen sollen frühestens vier Monate nach der letzten Impfung oder Genesung erfolgen. Alle Impfungen, die den Empfehlungen von BAG und EKIF entsprechen, sind kostenlos. Die Kantone werden über die Impfstellen informieren. Die neuen Impfempfehlungen treten am 10. Oktober 2022 in Kraft. Bis dahin gelten die bestehenden Empfehlungen.

Quelle der Meldung: Bundesamt für Gesundheit

  Redaktion Polizei-Schweiz       9 September, 2022 10:00