Nachdem der Bundesrat am Dienstagabend verkündet hat, dass er die Massnahmen gegen die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie vereinheitlichen und verschärfen will, sistiert der Regierungsrat heute die ebenfalls am Dienstag zuvor beschlossenen kantonalen Verschärfungen. Damit verhindert der Regierungsrat, dass widersprüchliche Entscheide von Bund und Kanton die Bevölkerung verunsichern. In einem Schreiben an den Bundesrat drückt der Regierungsrat seine Sorge aus, dass das Vorgehen des Bundesrats die föderalistische Zusammenarbeit in höchstem Mass gefährde.
Um Widersprüche zwischen den kantonalen Massnahmen und den zu erwartenden Massnahmen des Bundesrats zu vermeiden, hat der Regierungsrat die am 8. Dezember 2020 beschlossene Totalrevision der Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie sistiert.
Damit gilt im Kanton Basel-Landschaft zusätzlich zu den Basismassnahmen des Bundes bis auf weiteres die am 10. November 2020 beschlossene Verordnung, die neben den Basismassnahmen des Bundes, die folgenden zusätzlichen kantonalen Massnahmen vorschreibt: 1. Maskenpflicht in Innenräumen von Betrieben, 2. Sperrzeiten für Verkaufsgeschäfte von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr und 3. Gültigkeit der Vorgaben des Bundes im Sportbereich für die über 16-jährigen Sporttreibenden auch für 12- bis 15-Jährige.
Regierungsrat entscheidet am nächsten Dienstag über allfällige kantonale Massnahmen
Der Bundesrat hat für nächsten Freitag, 11. Dezember 2020, angekündigt, dass er eine schweizweite Verschärfung der Massnahmen plant. Der Regierungsrat wird am Dienstag, 15. Dezember 2020, im Rahmen der ordentlichen Regierungssitzung prüfen, ob zusätzliche kantonale Massnahmen nötig sind.
Kurswechsel des Bundesrats
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft gehört zu den Kantonen, die sich am vergangenen Samstag, 5. Dezember 2020, zu den geplanten Massnahmen gegen die Ausbreitung des Covid-19-Virus mit Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und Bundesrat Alain Berset austauschen konnten. In diesem Rahmen hat der Regierungsrat die am Dienstag, 8. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen angekündigt. Das nun vom Bundesrat gewählte Vorgehen steht im Widerspruch zum Austausch zwischen Bundesrat und Regierungsrat.
Föderalistische Zusammenarbeit in höchsten Mass gefährdet
Der Regierungsrat drückt in seinem Schreiben an den Bundesrat sein Befremden über das gewählte Vorgehen aus. Zuerst werden die Kantone aufgerufen, möglichst schnell kantonale Verschärfungen der Corona-Massnahmen zu beschliessen, die sie mit grossem Aufwand auch regional koordiniert haben, anderntags kündigt der Bundesrat anderslautende schweizweite Massnahmen an und ändert damit das Prozedere.
Während der Regierungsrat den Bundesrat über sein Vorgehen und seine Absichten informiert habe, habe der Bundesrat den Regierungsrat nicht darüber informiert, dass er offensichtlich bereits entschieden hatte, schweizweite Massnahmen zu verordnen. Die Baselbieter Regierung vermisst die in dieser Situation dringend nötige Transparenz des Bundesrats gegenüber den Kantonen und drückt ihre Sorge darüber aus, dass dadurch die föderalistische Zusammenarbeit im höchsten Mass gefährdet werde.
Weiter sei die Kursänderung des Bundesrats auch wenig hilfreich, um dringend nötige weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie wirksam umzusetzen. Denn in der Bevölkerung verursache die angekündigte Übersteuerung der Kantone ein grosses Mass an Verärgerung und Unsicherheit, was dem konsequenten Einhalten von Massnahmen abträglich ist.
Kanton BL