Buosingen SZ: Neues Bundesasylzentrum für 170 Personen geplant

Buosingen SZ: Neues Bundesasylzentrum für 170 Personen geplant

Auf dem Areal des Campingplatzes Buosingen (SZ) wird ein neues Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion für 170 Personen geplant.

Auf dem derzeitigen Campingplatz Buosingen soll nach einer Planungs- und Bauzeit von mindestens sechs Jahren ein Bundesasylzentrum (BAZ) für maximal 170 Personen entstehen. Die Standortgemeinde, der Kanton sowie der Bund haben eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

Die Eigentümerschaft des Campingplatzes Buosingen will den Camping-Betrieb einstellen und veräussert die Parzelle dem Bund. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat vorgängig die erforderlichen raumplanerischen Vorabklärungen getroffen. Für die Errichtung des BAZ in Buosingen bedarf es einer Plangenehmigung.

Grundlage für das Plangenehmigungsverfahren bildet der Sachplan Asyl, in den der Standort Buosingen anstelle des bisherigen Standortes Wintersried aufgenommen wird. Im Rahmen des Sachplanverfahrens können sich Bundesämter, der Kanton sowie die Gemeinde und die Bevölkerung zum Standort äussern.

Im Plangenehmigungsverfahren findet auch eine öffentliche Auflage der Projektunterlagen in der Standortgemeinde statt. Neben der Gemeinde werden auch der Kanton und die betroffenen Bundesbehörden angehört. Die Mitwirkungsrechte und das individuelle Beschwerderecht der betroffenen Bevölkerung bleiben gewahrt.

Entlastung des kantonalen Asylwesens

Im Rahmen der Vereinbarung zwischen Bund, Kanton und Gemeinde erhalten die Standortgemeinde Arth sowie der Kanton Schwyz Kompensationsleistungen bei den Asylzuweisungen. Dies hat zur Folge, dass die Gemeinde Arth in Jahren mit durchschnittlichen Asylzahlen kaum mehr Asylsuchende aufnehmen muss. Die Folge sind Entlastungen bei Infrastruktur und Personal sowie mittel- und langfristig im Bereich der Sozialhilfe. Ein Teil der Entlastung verbleibt beim Kanton, wovon wiederum alle Schwyzer Gemeinden profitieren.

Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion

Beim geplanten Projekt handelt es sich um ein BAZ ohne Verfahrensfunktion. In diesen halten sich überwiegend Personen auf, deren Asylverfahren unter das Dublin-Abkommen fallen oder deren Asylgesuch abgelehnt wurde. Diese Personen bleiben in den Zentren des Bundes, bis ihre Wegweisung in den Herkunftsstaat oder in jenen europäischen Staat vollzogen wird, der für ihr Asylgesuch zuständig ist. Sie werden im Normalfall nicht mehr den kantonalen Asylzentren zugewiesen.

Die Asylregion Tessin und Zentralschweiz ist wie die fünf anderen Asylregionen in der Schweiz verpflichtet, 340 Plätze für ein Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion bereitzustellen. In Verhandlungen hat sich der Bund bereit erklärt, anstelle des ursprünglich in Wintersried, Kanton Schwyz, geplanten Zentrums mit 340 Plätzen zwei 170er-Zentren zu akzeptieren. Im Rahmen einer Evaluation hat sich der Standort Buosingen als geeignet erwiesen. Ein zweiter Standort in einem anderen Zentralschweizer Kanton befindet sich noch in Evaluation.

Betreuung und Aufsicht erfolgt durch Bund

Der Betrieb des BAZ erfolgt durch den Bund. Das SEM ist sowohl zuständig für die Betreuung der Asylsuchenden als auch für Aspekte wie Gesundheit und Sicherheit im und um das BAZ. Für die Leistungserbringung in diesen Bereichen mandatiert das SEM professionelle und bewährte Dienstleister.

Es ist ein geregelter Tagesablauf mit festen Essens- und Ruhezeiten vorgegeben sowie die Pflicht zur Mitarbeit bei den Haushaltsarbeiten. Um unerwünschte Entwicklungen im Umfeld des Zentrums frühzeitig erkennen und darauf angemessen reagieren zu können, wird eine Begleitgruppe aus Vertretungen der Zentrumsleitung, der Kantonspolizei und der betroffenen Gemeinden eingesetzt.

Informationsveranstaltung für die Bevölkerung

Damit die interessierte Bevölkerung und Anwohnerschaft von Buosingen ebenfalls einen ersten Eindruck über das Projekt und den künftigen Betrieb erhalten, wird der Bund zusammen mit der Gemeinde Arth und dem Kanton Schwyz zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung einladen. Der Zeitpunkt für diese Veranstaltung wird bekanntgegeben, sobald die formellen Rahmenbedingungen des Projektes erfüllt sind.

Quelle der Meldung: BAG

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