Birsfelden BL: Streit auf Chilbi endet in Messerangriff – Anklage erhoben
Am Sonntagmorgen (01.10.2023) hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Anklage gegen einen 27-jährigen Mann erhoben, der Besucher der Chilbi Birsfelden angepöbelt und zwei Männer verletzt haben soll.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ihre Strafuntersuchung gegen einen beschuldigten Mann abgeschlossen und am zuständigen Strafgericht Basel-Landschaft Anklage erhoben.
Sie wirft dem Mann unter anderem vor, am frühen Sonntagmorgen, 1. Oktober 2023, zunächst wahllos Besuchende der Chilbi Birsfelden angepöbelt und in der Folge zwei intervenierende Männer verletzt zu haben. Der eine Mann wurde vom Beschuldigten mutmasslich mit einem Faustschlag verletzt, dem zweiten Mann fügte der Beschuldigte mutmasslich mehrere Stichverletzungen zu.
Für den beschuldigten Mann gilt die Unschuldsvermutung. Der Zeitpunkt der Hauptverhandlung am Strafgericht steht derzeit noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat die Strafuntersuchung gegen einen in der Schweiz wohnhaften Mann (aktuelles Alter: 27 Jahre, Nationalität: Afghanistan) abgeschlossen.
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse hat die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, eventualiter wegen versuchter schwerer Körperverletzung, sowie wegen weiteren Delikten Anklage am Strafgericht Basel-Landschaft erhoben.
Die beschuldigte Person befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft wirft dem beschuldigten Mann unter anderem vor, am 1. Oktober 2023 gegen 02:49 Uhr nach mutmasslich vorangegangenen Pöbeleien gegen Besuchende der Birsfelder Chilbi einen Mann mit einem Faustschlag ins Gesicht niedergestreckt und verletzt zu haben.
Ein weiterer Mann wurde mutmasslich vom Beschuldigten mit mehreren Messerstichen verletzt, nachdem der Mann aufgrund der Ereignisse intervenierte und den Beschuldigten zu Boden brachte.
Der Beschuldigte stand mutmasslich unter dem Einfluss von Alkohol, Kokain und Cannabis. Für die beschuldigte Person gilt die Unschuldsvermutung. Wann die Hauptverhandlung am Strafgericht Basel-Landschaft stattfinden wird, steht derzeit noch nicht fest.
Quelle der Meldung: Staatsanwaltschaft BL