Polizei Schweiz
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Bern: EJPD präzisiert Sachverhalt bezüglich Einsichtnahme in „Ramos“-Dokumente

Im Zusammenhang mit der von den Medien aufgegriffenen Akteneinsicht in Dokumente des Bundesamtes für Polizei besteht Klärungsbedarf. Das EJPD hält fest, daß diese Akteneinsicht zur Wahrnehmung der administrativen und dem EJPD zustehenden Aufsicht erfolgte. Die Gewaltenteilung wurde nicht verletzt und die Rechtslage vorhergehend mit der gebotenen Sorgfalt geklärt. Auch bezüglich Anonymisierung der Dokumente wurde korrekt vorgegangen.

Am 28. November 2007 veröffentlichte die Subkommission BK/EJPD der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) einen „Zwischenstand in der Nachfolgeuntersuchung der GPK-N zur Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes“. Daraus geht hervor, daß der Vorsteher des EJPD beim Bundesamt für Polizei im Zusammenhang mit dem „Fall Ramos“ Akteneinsicht verlangte.

Diese Akteneinsicht war notwendig, weil die vom EJPD angeordnete Administrativuntersuchung den Einsatz von „Ramos“ vor allem unter dem Aspekt der Rechtmässigkeit des Einsatzes, aber weniger bezüglich der Führung von „Ramos“ und der Gründe für den Abbruch der Aktion untersuchte.

Am 25. Juni 2007 erteilte der Vorsteher EJPD dem Direktor des Bundesamtes für Polizei den Auftrag, die Einsichtnahme in alle Dokumente bezüglich der Rekrutierung, Führung und Entlassung von „Ramos“ zu gewähren. Er forderte das Bundesamt für Polizei auf, diese Dokumente für die Einsicht zu anonymisieren, sofern Dokumente betroffen seien, die Bestandteil hängiger gerichtspolizeilicher Verfahren seien.

Der Direktor des Bundesamtes für Polizei zeigte sich bereit, die Einsicht zu gewähren, konnte jedoch die Frage über die Zulässigkeit dieser Einsichtsnahme nicht abschließend beantworten.

Das Bundesamt für Justiz bejahte die Zulässigkeit der Einsichtnahme.

Die Einsichtnahme in die anonymisierten Dokumente wurde im Bundesamt für Polizei durch eine Mitarbeiterin des Generalsekretariats vorgenommen, wobei keine Kopien erstellt wurden. Das Bundesstrafgericht wurde informiert.

  Redaktion Polizei-Schweiz       6 Dezember, 2007 18:37