Die Zahl der Verdachtsmeldungen wegen Geldwäscherei ist erstmals seit drei Jahren wieder gestiegen. Die Meldestelle für Geldwäscherei MROS verzeichnete 2007 insbesondere bei den Meldungen der Banken einen Höchststand.
Im Berichtsjahr gingen bei der Meldestelle 795 Meldungen (Vorjahr 619) ein. Das sind 28.4 % mehr Meldungen als im Jahr zuvor. Damit wurde der dritthöchste Wert seit Beginn der statistischen Erfassung der Meldeeingänge im Jahr 1998 erreicht.
Viele Meldungen in Zusammenhang mit Anlagebetrug
Maßgeblich dazu beigetragen hat insbesondere die Zunahme der Meldungen im Bankenbereich (+37 %). Stark zugenommen hat vor allem der Anteil von Meldungen, die in Zusammenhang mit einem Anlagebetrug standen. Dies könnte mit der positiven Entwicklung der Finanzmarkt- und Börsengeschäfte im Jahr 2007 zu tun haben.
Auf der Hochkonjunkturwelle konnten nämlich auch Anlagebetrüger mitreiten, die gutgläubige Kunden, die am schnellen Geld interessiert sind, mit ihren übersetzten und unglaubwürdigen Angeboten in die Falle locken wollten und dabei bei den Banken einen Geldwäschereiverdacht auslösten. Gestiegen ist im Berichtsjahr auch die Gesamtsumme aller gemeldeten Vermögenswerte und zwar um knapp 13 % auf rund CHF 921 Millionen (Vorjahr: rund CHF 816 Millionen).
Die Zunahme steht in Zusammenhang mit dem Anstieg der Meldungen aus dem Bankenbereich. Ganz allgemein kann gesagt werden, daß die professionellen Geldwäschereifachstellen der Finanzintermediäre mit ihren gut funktionierenden Überwachungssystemen zur Meldezunahme beitrugen.
Zunahme bei den Melderechtsmeldungen
Eine große Zunahme gab es auch bei den Melderechtsmeldungen nach Art. 305ter Abs. 2 StGB (+ 110 % gegenüber dem Vorjahr). Der Grund für diese Zunahme dürfte vermutlich darin liegen, daß heute die Melderechtsmeldungen vermehrt an die Meldestelle und nicht mehr direkt an eine Strafverfolgungsbehörde gesendet werden, was sich in der Statistik der Meldestelle niederschlägt.
Nach heutigem Recht dürfen nämlich die Finanzintermediäre wählen, ob sie diese Meldungen nach Melderecht an die Meldestelle oder an die Strafverfolgungsbehörden richten wollen. Die MeldepfIichtsmeldungen (Art. 9 GwG) hingegen müssen immer bei der Meldestelle eingereicht werden. Auch hier gab es eine bemerkenswerte Zunahme um 11 % bei den Banken und 5.8 % im übrigen Finanzsektor.
Bei Letzterem war es einmal mehr der Zahlungsverkehr, der als zweitgrößter Bereich (29 % aller Verdachtsmeldungen stammen aus dieser Kategorie) maßgeblich zum statistischen Resultat der Verdachtsmeldungen beigetragen hat. Der Anteil der Meldungen so genannter "Money Transmitter" hat diesen Bereich wiederum dominiert (68 % der Meldungen aus dem Bereich des Zahlungsverkehrs).
Abnahme bei den Meldungen in Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung Die Verdachtsmeldungen, die im Zusammenhang mit mutmaßlicher Terrorismusfinanzierung bei der Meldestelle eingegangenen sind, haben im Berichtsjahr erneut abgenommen. Es wurden sechs Meldungen registriert, was einem Anteil von 0.03 % (rund CHF 233'000) am Gesamtvolumen aller gemeldeten Vermögenswerte ausmacht.
Hohe Weiterleitungsquote
Die Meldungen zeichneten sich insgesamt durch eine hohe inhaltliche Qualität aus, was durch die hohe Weiterleitungsquote von rund 79 % belegt wird. Dabei bestehen aber unter den verschiedenen Arten von Finanzintermediären gewichtige Differenzen: während die Weiterleitungsquote bei den Bankmeldungen bei knapp 91 % liegt, ist sie im Bereich der Zahlungsverkehrs bei knapp 52 %.
Letztere ist durch den hohen Anteil von Meldungen so genannten "Money Transmittern" beeinflußt, einer Geschäftsart, welche lediglich minimale Erkenntnisse über die Laufkundschaft zuläßt, was sich in der Qualität der Meldungen niederschlägt.