Die Schweiz verfügt über ein breites Angebot für Betroffene von Post-Covid-19. Die Versorgung der Langzeitfolgen wird weiterhin optimiert.
Bern, 29.11.2023 – In der Schweiz besteht ein breites Netz von Anlaufstellen für Personen, die von der Post-Covid-19-Erkrankung betroffen sind. Die Versorgung soll auch in Zukunft bedarfsgerecht aufrechterhalten und noch bestehende Lücken geschlossen werden. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in seinem Bericht, den er an seiner Sitzung vom 29. November 2023 verabschiedet hat.
Der Bericht hält fest, dass die Gesundheitsversorgung rasch auf das Auftreten von Langzeitfolgen nach einer Covid-19-Erkrankung reagiert hat. Es besteht in der Schweiz ein gut ausgebautes Netz an spezialisierten Angeboten zur Abklärung und Behandlung der verschiedenen Symptome der Erkrankung.
Die Post-Covid-19-Erkrankung ist komplex und für die Betroffenen und ihre Angehörigen belastend. Sie stellt Fachpersonen vor grosse Herausforderungen. Der Zugang zu aktuellen Forschungsergebnissen und die rasche Verbreitung neuer Erkenntnisse muss entsprechend gewährleistet werden.
Vom Bund realisierte Vorhaben
Im Bereich Post-Covid-19-Erkrankung hat der Bund verschiedene Vorhaben realisiert: Er hat Daten zu den Konsultationen in Hausarztpraxen aufgrund von anhaltenden Beschwerden nach Covid-19 erfasst, unterstützt das Long-Covid-Netzwerk Altea finanziell und hat mehrere Forschungsprojekte zu den Langzeitfolgen von Covid-19 unterstützt. Im Rahmen des Förderprogramms für Covid-19-Arzneimittel fördert der Bund zudem seit 2021 die Entwicklung eines Arzneimittels zur Behandlung der Langzeitfolgen von Covid-19. Damit Betroffene rasch eine Diagnose erhalten und optimal betreut werden, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zudem ein Fachgremium unterstützt, das Empfehlungen zur Diagnose und Behandlung der Post-Covid-19-Erkrankung erarbeitet hat, die im August 2023 veröffentlicht wurden.
Weiterer Verbesserungsbedarf
Auch wenn die Versorgung in der Schweiz gut aufgestellt ist, stellt der Bericht Verbesserungsbedarf fest, insbesondere beim Zugang zu Angeboten und deren Ausgestaltung sowie beim Wissensaustausch und der Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern.
So folgert der Bericht, dass Kantone und Gesundheitseinrichtungen die Versorgung auch in Zukunft bedarfsgerecht aufrechterhalten sollen. Zwar hat die durch Infektionen und Impfungen aufgebaute Immunität in der Bevölkerung das Risiko für eine Post-Covid-19-Erkrankung insgesamt verringert. Das Risiko von Langzeitfolgen besteht jedoch weiterhin.
Das BAG plant, den Versorgungsbedarf weiterhin zu verfolgen, indem es die Datenerhebung über das Sentinella-Meldesystem, die Modellierung der Anzahl Betroffener, die Liste der spezialisierten Anlaufstellen und die interdisziplinäre Begleitgruppe in geeigneter Form weiterführt.
Der Bundesrat empfiehlt den zuständigen Akteuren Massnahmen, um die Lücken in den Bereichen Information und Evidenz, Diagnose und Behandlung sowie Versorgung und Finanzierung zu beheben und die Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen.
Der Bericht wurde in Erfüllung eines Postulats der SGK-S (21.3014) erstellt und erläutert die Umsetzung einer Motion der SGK-N (21.3453) zum selben Thema.
Quelle der Meldung: Der Bundesrat