Beringen SH: Neue Erkenntnisse zum Tötungsdelikt vom 26. Juli 2011 +++ Täterin stand weder unter Rauschgift- noch unter Alkoholeinfluß
(StA) Im Rahmen der weiteren staatsanwaltschaftlichen Einvernahmen hat sich ergeben, daß die Beschuldigte am 26. Juli 2011 bereits mit der Absicht, den Vater zu töten von Neunkirch aus mit dem Fahrrad nach Beringen fuhr und dazu auch 2 Messer von zu Hause mitnahm. Zudem hatte sie auch die Absicht, die Mutter zu töten.
Dazu kam es nicht, weil der Bruder der Beschuldigten durch die Hilferufe der Mutter alarmiert wurde und zu Hilfe eilte. Gemäß den Abklärungen des Institutes für Rechtsmedizin stand die Beschuldigte bei der Tat weder unter Rauschgift- noch Alkoholeinfluß.
Als Tatmotiv gab die Beschuldigte – wie bereits erwähnt – an, dass sie von den Eltern immer beleidigt worden sei. Zudem sei sie vom Vater früher auch ab und zu geschlagen worden.
Die Mutter der Beschuldigten konnte, nachdem sich der gesundheitliche Zustand verbessert und sie das Spital verlassen hat, in der Zwischenzeit durch die zuständige Staatsanwältin ausführlich befragt werden.
Das Zwangsmaßnahmengericht des Kantonsgerichts Schaffhausen hat mit Verfügung vom 29. Juli 2011 über die Beschuldigte Untersuchungshaft angeordnet bis am 26. Oktober 2011. Durch die Staatsanwaltschaft wurde in der Zwischenzeit ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Zudem werden weitere Abklärungen an den Ausbildungs- und Wohnorten der Beschuldigten vorgenommen.