Bericht über den gewerbsmässigen Menschenschmuggel und die Bezüge zur Schweiz
Die Bekämpfung des gewerbsmässigen Menschenschmuggels in der Schweiz ist trotz positiven Entwicklungen unzureichend und muss verbessert werden. Insbesondere international agierende Schleuser-Netzwerke stellen die Strafverfolgungsbehörden vor grosse Herausforderungen. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht der Geschäftsstelle der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel.
Der Bericht «Gewerbsmässiger Menschenschmuggel und die Schweiz» der Geschäftsstelle der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) gibt einen umfassenden Überblick über das Delikt und zeigt dessen Bezüge zur Schweiz auf. Er beschreibt detailliert die Vorgehensweisen, zeigt Schleusungsrouten nach Europa auf und berichtet über Schleppernetzwerke. Gleichzeitig benennt er Defizite bei der Bekämpfung und mögliche Optimierungsmassnahmen.
Aus dem Bericht geht hervor, dass Menschenschmuggler meist in losen Netzwerken organisiert sind, die aus kleineren Gruppen bestehen und sich durch ein hohes Mass an Flexibilität und Mobilität auszeichnen. Die Schleusergruppierungen sind international sehr gut vernetzt und verfügen über eine komplexe Arbeitsteilung. Die Schlepper selber bleiben dabei zunehmend im Hintergrund.
Bevorzugte Schleusungen auf dem Landweg
Schleusungen in die Schweiz und in andere europäische Zielländer werden immer häufiger mit immer besser gefälschten Dokumenten durchgeführt, um den Behörden die legale Einreise oder den legalen Aufenthalt der migrierenden Person vorzutäuschen. In Südost- und Osteuropa werden beispielsweise Werkstätten betrieben, in denen die verschiedensten Dokumente fast aller Schengen-Staaten gefälscht werden.
Die Routen, entlang denen die irregulär Migrierenden geschleust werden, ändern sich häufig. Meistens werden die Migranten auf dem Landweg entlang von verschiedenen Routen durch die Balkanstaaten in die Schweiz geschleppt. Die Einreise in die Schweiz findet meist im Strassen- und Bahnverkehr über die Schengen-Binnengrenzen im Süden, Südwesten oder Osten statt.
Die Schleusergruppierungen selber weisen häufig ethnische Verbindungen zu den Personen auf, die sie schleppen. In der Schweiz sind aktuell primär kriminelle ethnisch-albanische sowie syrische und im geringeren Masse eritreische Tätergruppierungen, aber auch Gruppierungen aus dem Nahen und Mittleren Osten, aus China, Afrika und Sri Lanka aktiv in den gewerbsmässigen Menschenschmuggel involviert.
Defizite und Lösungsansätze bei der Bekämpfung von Menschenschmuggel
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen analysiert der Bericht die Defizite, die bei der Bekämpfung von Menschenschmuggel in der Schweiz noch immer bestehen. Menschenschmuggel ist ein Kontrolldelikt, dessen Feststellung ein Tätigwerden seitens der Strafverfolgungsbehörden erfordert. Die kleine Anzahl der tatsächlich ermittelten Menschenschmuggel-Fälle ist jedoch ein Hinweis darauf, dass dem Phänomen nicht genügend Priorität eingeräumt wird und/oder die notwendigen Spezialkenntnisse fehlen.
Die Tätergruppierungen wissen die Mängel in der Kriminalitätsbekämpfung und die bestehenden Unklarheiten bei den behördlichen Zuständigkeiten gezielt für ihre Schleusungsaktivitäten geschickt auszunützen. Als Lösungsansätze bei der Bekämpfung der Täternetzwerke nennt der Bericht unter anderem die gezielte und konsequente Ausbildung und Benennung von Spezialisten bei Polizei und Justiz, die Zuweisung von Ermittlungen an die Kriminalpolizei, die konsequente Verwertung von Ermittlungshinweisen, die Einführung einer fakultativen Bundeskompetenz bei der Strafverfolgung und die gezielte Befragung von Asylsuchenden zur Gewinnung von Informationen über Menschenschmuggler.
Der Bericht wurde von fedpol in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration BFM und dem Grenzwachtkorps zuhanden der Kantone und Partnerbehörden von fedpol erstellt. Redaktionsschluss war im Frühling 2014. Es ist daher möglich, dass einzelne Passagen im Bericht nicht mehr die aktuelle Lage reflektieren. Eine klassifizierte Version des Berichts wurde den Partnerbehörden im Sommer 2014 zugestellt. Die vorliegende öffentliche Fassung ist leicht gekürzt.