Basel-Landschaft, Basel-Stadt: Neue Vereinbarung für die Opferhilfe
Opferhilfe Basel-Stadt und Baselland
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben beschlossen, den Subventionsvertrag mit dem Verein Gemeinsame Opferhilfe beider Basel für die Jahre 2011 bis 2014 zu verlängern. Demnach erhält der Verein einen Betriebskostenbeitrag von jährlich 1.130.000 CHF die beide Kantone je hälftig übernehmen. Dazu entrichten die beiden Kantone einen Betrag von zusammen 170.000 CHF für die Beratung im Zusammenhang mit polizeilichen Wegweisungen und mit häuslicher Gewalt.
Gegenstand des Vertrages ist
– die Betreibung einer Beratungsstelle im Sinne des Bundesgesetzes über die Hilfe an Ofer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG) vom 23.03.2007 und der kantoalen Vorschriften
– die Beratung von gewaltbetroffenen Personen wenn eine polizeiliche Wegweisung stattgefunden hat
– eine erweiterten Beratung für Opfer häuslicher Gewalt
Leistungen im Bereich der Opferhilfe Auftrag umfassen
– Telefonische und persönliche Beratung
– Soforthilfe und Krisenintervention
– Weiterführende Beratung und Begleitung
– Vermittlung und Koordination mit weiterer Fachberatung und Hilfsangeboten (z.B. Therapie und juristische Hilfe)
– Ausrichtung von finanziellen Leistungen im Rahmen der Kompetenzen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Entscheidungen und Richtlienen der Opferhilfe-Kommission beider Basel inkl. Regress bei zahlungspflichtigen Dritten
– Unterstützung bei Geltendmachung von Entschädigungs- und Genugtuungsforderungen bei der kantonalen Entschädigungsbehörde und bei den Gerichten
– Öffentlichkeitsarbeit
– Vernetzung mit weiteren Fachstellen
Leistungen im Bereich Wegweisung beinhalte
– Die umgehende Arbeitsaufnahme innerhalb eines Arbeitstages
– Mind. Ein persönliches Beratungsgespräch innerhalb 3 Arbeitstagen; Krisenintervention
– Abklärung weiterer Schutzmaßnahmen
– Abklärung der notwendigen maßnahmen bei mit betroffenen Kindern
– Information und Beratung zur polizeilichen Wegweisung
– Aufzeigen des weiteren Verfahrens, insbesondere Information über die zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten und Verlängerung der Wegweisung
– Die Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
– Vermittlung eines Anwaltes oder anderer Fachpersonen
– Informationen zum Opferhilfegesetz und zum Strafverfahren
– Allfälliger Beizug eines Dolmetschers
Leistungen im Bereich Erweiterte Beratung bei häuslicher Gewalt umfassen
– Unterstützung bei der Wohn- und Arbeitssuche
– Beratung in Beziehungs- und Partnerschaftsfragen
– In Ergänzung zur gesetzlichen Opferhilfe Beratung und Unterstützung psychisch mishandelter Frauen
– Zufriedenheit der Klienten sowie der Opferhilfe-Kommission
– Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen
– Verfolgung und Steuerung einer effizienten Arbeitsweise, Konzentration auf Bearbeitungsschwerpunkte
– Erreichbarkeit währedn der normalen Bürozeuten d. h. morgens von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Das Bundesgestz über die Opferhilfe schreibt die Einrichtung von Beratungsstellen für Opfer von Gewalttaten vor. Zudem ist zwingend vorgesehen, daß die Leistungen der Beratungsstellen und die Sofort-Hilfe Dritter unentgeltlich sind. Die beiden Kantone haben sich deshalb zusammengeschlossen und den Verein „Gemeinsame Opferhilfe beider Basel“ mit der Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe beauftragt.
Die Opferhilfe beider Basel besteht heute aus den vier Fachbereichen „bo“ (Beratung für Opfer von Straftaten – Beratung für Opfer oder Angehörige bei Tötung, Körperverletzung, Raub, Delikten gegen die Freihet, Verkehrsunfälle, Haftpflichtfälle), „limit“ (Frauenberatung gegen Gewalt – Beratung für weibliche Opfer von Sexual und Beziehungsdelikten), „triangel“ (Beratung für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche) sowie „Männer plus“ (Beratung für gewaltbetroffene Männer und Jungen – Für Jungen und Männer, die von Sexual- und Beziehungsdelikten betroffen sind).
Frau Dr. Sabine Pegoraro (Vorsteherin Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Landschaft) teilte mit, daß leider noch nicht alle Bedürfnisse gedekct werden können. Beispielsweise ist das Hilfsangebot für Kinder und Jugendliche in Basel-Landschaft noch nicht so gut ausgebaut wie in Basel-Stadt. Dennoch oder gerade deswegen, sieht sie dem Zusammenschluß beider Organisationen im Jahr 2004 als Bereicherung.
Problematisch ist immer noch die Opfer zu erreichen. Meist sind es eben Männer, die keine Beratungsstelle aufsuchen möchten, obwohl die Notwendigkeit besteht. Hin und wieder Kommen männliche Opfer von Gewaltverbrechen, aber selten bis nie wegen sexueller Übergriffe, die sich jedoch in die Psyche einbrennen. Der Hauptteile derer, die die Hilfe in Anspruch nehmen sind eben doch Frauen und auch Ihnen fällt der Gang dorthin noch schwer.
Es ist wichtig auch Lehrer sowie Pädagogen in Kindergärten zu sensibilisieren um in den verschiedenen Fällen früh genug richtig reagieren zu können. Denn immer wieder bleiben Taten unentdeckt, womit Täter geschützt und Opfer psychisch verletzt werden.
Der Bedarf nach Beratung ist groß – die vier Fachbereiche meldeten fürs Jahr 2010 gegen 2700 laufende oder neue Fälle. Die Leistungen des Vereines mit seiner am Steinring 53 in Basel domiziliert Anlauf- und Geschäftsstelle umfassen nebst der eigentlichen Beratungstätigkeit, der Kriseninterventionen und der Koordination weiterer Fachstellen etwa auch die Ausrichtung finanzieller Leistungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Geltendmachung von Entschädigungs- und Genugtuungsforderungen bei den kantonalen Entschädigungsbehörden und bei den Gerichten.
Der neue Subventionsvertrag ist auf eine Dauer von vier Jahren festgelegt und tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2011 in Kraft vorbehältkich der Genehmigung des Budgets durch die Kantonsparlamente. Der Verein „Gemeinsame Opferhilfe beider Basel“ erhält demnach für die Jahr 2011 und 2014 einen Betriebskostenbeitrag von 1.130.000 CHF jährlich, den sich die beiden Kantone hälftig teilen.
Der Kanton Basel-Landschaft entrichtet zusätzlich 50.000 CHF pro Jahr für den Ausbau der Beratungstätigkeit im Oberbaselgebiet. Für den Beratungsauftrag im Zusammenhang mit polizeilichen Wegweisungen entrichten die beiden Kantone zudem je 40.000 CHF pro Jahr und für die erweiterte Beratung im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt nochmals je 45.000 CHF jährlich.