Archäologische Artefakte beschlagnahmt – Illegale Suchen gestoppt
Illegale Suche nach archäologischen Objekten: Zwei Personen in der Schweiz festgenommen, grosse Menge historischer Artefakte beschlagnahmt.
Im Rahmen einer gemeinsamen Untersuchung des Kantonsamts für Archäologie und der Kantonspolizei nahm die Polizei einen Schweizer fest, der zum Tatzeitpunkt 51 Jahre alt war. Letzterer wurde dabei ertappt, wie er unerlaubt mit einem Metalldetektor illegal nach archäologischen Objekten suchte. Diese Tätigkeit stellt einen schweren Verstoss gegen das Bundesgesetz über die Übertragung von Kulturgütern (KGV) sowie die kantonalen Rechtsgrundlagen zum Natur-, Landschafts- und Standortschutz (KGV und VGBG) dar.
Die durchgeführten Untersuchungen ermöglichten die Entdeckung und Beschlagnahmung einer beeindruckenden Menge archäologischer Artefakte, unschätzbare Zeugen der Geschichte unseres Kantons. Unter diesen Objekten finden wir insbesondere Schmuckgegenstände sowie verschiedene Werkzeuge aus der Bronzezeit (ca. 2000 v. Chr.) bis heute, mehrere keltische, römische, mittelalterliche, moderne und zeitgenössische sowie andere Elemente, die aufgrund ihres historischen Charakters Wert, gehören zum gemeinsamen Erbe und nicht zu privaten Interessen. Die Ermittlungen führten auch zur Festnahme einer zweiten Person, die die gleichen Praktiken anwendete. Er ist ein 49-jähriger Schweizer.
Diese in der Schweiz einzigartige Beschlagnahmung verdeutlicht, wie sehr diese Aktivitäten den Erhalt des archäologischen Erbes gefährden. Durch diese nicht autorisierte Forschung wird der Kontext, in dem diese Objekte entdeckt werden, irreparabel geschädigt, wodurch Forschern und Bürgern wertvolle Informationen über die Geschichte und Kultur ihrer Region entzogen werden.
Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eingeleitet und erinnert daran, dass bis zur Verkündung eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung gilt.
Erinnerung an die Öffentlichkeit:
Der Einsatz von Metalldetektoren zur Suche nach historischen oder archäologischen Objekten, auch aus moderner und zeitgenössischer Zeit, ist ohne vorherige Genehmigung des kantonalen Archäologieamtes im gesamten Kantonsgebiet strengstens verboten. Auch die Einfuhr von Kulturgütern aus anderen Ländern unterliegt einer Meldepflicht. Zuwiderhandlungen drohen schwere Strafen, die von hohen Geldstrafen bis hin zu Gefängnisstrafen reichen.
Wir fordern die Bevölkerung auf, verdächtige Aktivitäten zu melden und die Regeln zum Schutz unseres gemeinsamen Erbes zu respektieren. Wenn Sie ein antikes oder archäologisches Objekt finden, ist es unbedingt erforderlich, es den zuständigen Behörden zu melden und es nicht von der Fundstelle zu entfernen.
Die Erhaltung des archäologischen Erbes ist eine kollektive Verantwortung. Jede Entdeckung muss mit Sorgfalt behandelt werden, um sicherzustellen, dass sie dazu beiträgt, unser Verständnis der Geschichte zu bereichern und mit allen geteilt zu werden.
Quelle der Meldung: Kanton VS
Bildquelle: Kanton VS