Die Staatsanwaltschaft Zürich hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der 2023 im Käferberg-Wald eine Frau sexuell missbraucht haben soll.
Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat Anfang Dezember beim Bezirksgericht Zürich Anklage gegen einen Mann wegen schwerer Körperverletzung, Sexualdelikten und weiterer Straftatbestände erhoben.
Ihm wird unter anderem vorgeworfen, im August 2023 im Stadtzürcher Kreis 10 eine Frau unter Gewaltanwendung sexuell missbraucht und schwer verletzt zu haben. Am Mittwochnachmittag, 23. August 2023 war eine 55-jährige Frau zu Fuss im Käferberg-Wald im Stadtzürcher Kreis 10 unterwegs, als sie von einem ihr unbekannten Mann angegangen und sexuell missbraucht wurde. Die Frau wurde schwer verletzt und musste hospitalisiert werden. Die Stadtpolizei Zürich fahndete in der Folge intensiv nach dem zu diesem Zeitpunkt noch unbekannten Täter. Schliesslich konnte ein zur Tatzeit 26-jähriger Tunesier als Tatverdächtiger identifiziert und am 30. August 2023 in Basel festgenommen werden
Im Nachgang zum Gewaltdelikt eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung, um gemeinsam mit der Stadtpolizei Zürich die genauen Umstände und die Hintergründe der Tat zu klären. Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat die Untersuchung gegen den Beschuldigten nun abgeschlossen und am 3. Dezember 2024 beim Bezirksgericht Zürich Anklage erhoben. Dem sich zum Tatzeitpunkt illegal in der Schweiz aufhaltenden Mann wird vorgeworfen, die Frau auf einem Weg im Käferberg-Wald unvermittelt angegangen, ins Unterholz gezerrt und an ihr unter massiver Gewaltanwendung sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen zeigte sich, dass der Beschuldigte bereits zwei Wochen zuvor auf der Werdinsel in der Stadt Zürich eine 33-jährige Joggerin mit einem Messer bedroht hatte.
Beantragt werden für den nicht geständigen Beschuldigten eine unbedingte Freiheitsstrafe sowie die Anordnung einer Landesverweisung. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Mit der Anklageerhebung ist die Verfahrens- wie auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Die Staatsanwaltschaft gibt deshalb über den Inhalt diser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Informationen bekannt, auch nicht zum beantragten Strafmass.
Quelle der Meldung: Oberstaatsanwaltschaft ZH
Bildquelle: polizei-schweiz.ch