Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen zwei Schweizer Staatsangehörige wegen mutmasslicher Mitgliedschaft im IS. Ermittlungen laufen.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen zwei Schweizer Staatsangehörige im Alter von 22 und 28 Jahren Anklage beim Bundesstrafgericht erhoben. Sie wirft den beiden einschlägig vorbestraften Beschuldigten mit Wohnsitz im Kanton Zürich vor, die verbotene terroristische Gruppierung «Islamischer Staat» (IS) zuerst unterstützt und sich dann als Mitglieder daran beteiligt zu haben. Ihnen wird vorgeworfen, zum Ziel gehabt zu haben, nach Syrien zu reisen, um sich dort dem IS anzuschliessen. Des Weiteren sollen sie umfassende Propagandaaktivitäten zugunsten des IS ausgeführt und diesen finanziell unterstützt haben.
Die BA hat in diesem Zusammenhang ab Dezember 2021 ein Strafverfahren geführt und die beiden beschuldigten Personen nun wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation (Art. 260ter Abs. 1 lit. a Ziff. 2 in Verbindung mit lit b Strafgesetzbuch, StGB), Beteiligung an einer terroristischen Organisation (Art. 260ter Abs. 1 lit. a Ziff. 2 StGB) und mehrfachen Besitzes verbotener Gewaltdarstellungen (Art. 135 Abs. 1bis aStGB) angeklagt. Im Juni 2022 wurden im Rahmen dieses Strafverfahrens koordinierte Verhaftungen und Durchsuchungen in der Schweiz und in Deutschland durchgeführt und die Beschuldigten festgenommen (siehe dazu die Medienmitteilung der BA vom 14.06.2022).
Geplante Reise zum IS nach Syrien, Propaganda und Spendensammlung
Dem heute 22-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, den IS im Zeitraum von April 2020 bis Dezember 2021 unterstützt zu haben. Ab April 2020 soll er gemäss Anklageschrift der BA weitere Unterstützungshandlungen für den IS vorgenommen haben, namentlich das Betreiben eines IS-Propagandakanals auf Telegram, das Entgegennehmen und Weiterleiten von Spenden zugunsten des IS sowie zusammen mit einer weiteren Person die Planung einer Reise zum IS nach Syrien. Im relevanten Tatzeitraum war er bereits volljährig.
Eingliederung in den IS und versuchte Reise nach Syrien zum IS
Die BA wirft dem 22-jährigen Beschuldigten weiter vor, spätestens ab Anfang Dezember 2021 Mitglied des IS gewesen zu sein. Am 7. Dezember 2021 soll er versucht haben, via die Türkei nach Syrien zu reisen, um sich dort physisch als Kämpfer dem IS anzuschliessen. Zu jenem Zeitpunkt soll er dazu bereit gewesen sein, in Syrien als Märtyrer für den IS zu sterben und sich mit diesem Ziel vor Augen vom Leben in der Schweiz und allen Kontakten aus seinem hiesigen Umfeld loszusagen. Von den türkischen Behörden wurde er allerdings an der Weiterreise gehindert und in die Schweiz zurückgeschickt. Vor seiner Reise hatte der Beschuldigte gemäss Anklageschrift von einem anderen IS-Mitglied eine sogenannte «tazkyia» erlangt, eine Bescheinigung seiner Vertrauenswürdigkeit im Sinne einer Bürgschaft für neue IS-Mitglieder.
Eingliederung in Propagandastrukturen des IS und erneute Reiseplanung
Nach dem gescheiterten Ausreiseversuch soll sich der 22-Jährige ab Januar 2022 intensiv mit der Herstellung, Übersetzung, Koordination und Verbreitung von IS-Propaganda befasst haben, dies gemeinsam mit dem 28-jährigen Mitbeschuldigten sowie zwei in Deutschland wohnhaften Männern: ein zum Tatzeitpunkt 62-Jähriger und ein 28-Jähriger, gegen die in Deutschland ein Strafverfahren geführt wurde.
Die beiden Schweizer Beschuldigten sollen gemäss Anklageschrift eigens zahlreiche Telegram-Kanäle betrieben haben, mittels derer sie auf Deutsch übersetzte Veröffentlichungen des IS verbreiteten.
Ab März 2022 sollen sich die beiden gemeinsam mit den Männern aus Deutschland in die offiziellen Propagandastrukturen des IS eingegliedert haben. Sie wurden Teil einer Chat-Gruppe, die von IS-Kadermitgliedern administriert wurde. Die Beschuldigten unterstellten sich deren Weisungsbefugnis und nahmen von diesen Anweisungen entgegen. Streitigkeiten, die sie untereinander hatten, unterbreiteten sie IS-Kadermitgliedern zur verbindlichen Schlichtung. Der 28-Jährige soll den IS bis zu seiner Aufnahme in besagte Chat-Gruppe unterstützt, danach sich daran beteiligt haben.
Der 22-Jährige und der 28-Jährige sollen zudem gemeinsam mit den in Deutschland wohnhaften Männern eine eigene IS-Medienagentur zur Herstellung von deutschsprachigen IS-Propagandamaterialien gegründet haben. Diese sollen zur Verbreitung auf einer Webseite bestimmt gewesen sein, die dem IS als eine der wichtigsten Vertriebsstellen für in zahlreiche Sprachen übersetzte Propaganda diente. Die beiden Beschuldigten sollen zudem ab Januar 2022 bis zu ihrer Verhaftung im Juni 2022 damit beschäftigt gewesen sein, ihre Reise nach Syrien zum IS geplant zu haben.
Finanzierung des IS mittels Kryptowährung
Dem 22-Jährigen und dem 28-Jährigen wird schliesslich der Vorwurf gemacht, gemeinsam mit einem zum Tatzeitpunkt minderjährigen bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen den IS mittels Kryptowährungstransaktionen zum damaligen Gegenwert von CHF 12’940.00 finanziert zu haben. Gegen den Minderjährigen führt die Jugendanwaltschaft Winterthur ein separates Strafverfahren.
Beide Beschuldigten einschlägig vorbestraft
Beide Beschuldigten sind bereits wegen Unterstützung des IS vorbestraft. Gegen den heute 22-Jährigen wurde bis im April 2021 ein Jugendstrafverfahren geführt. Er wurde per Strafbefehl dafür verurteilt, im Jahr 2019 für den IS geworben und Propaganda verbreitet zu haben.
Der heute 28-Jährige war bis im Januar 2022 Beschuldigter in einem Strafverfahren der BA. Er wurde damals verdächtigt, am Attentat in Wien vom 2. November 2020 beteiligt gewesen zu sein, zu dem sich der IS bekannte. Er verbrachte rund sechs Monate in Untersuchungshaft. Hinsichtlich des Attentats wurde das Verfahren im Januar 2022 eingestellt. Der Beschuldigte wurde allerdings per Strafbefehl für die Verbreitung von IS-Propaganda verurteilt.
Verlauf des Strafverfahrens
Die beiden Beschuldigten befanden sich nach ihrer Verhaftung im Juni 2022 in Untersuchungshaft. Der 22-jährige Beschuldigte wurde im Mai 2024 unter Ersatzmassnahmen entlassen, die bis heute andauern. Der 28-jährige Beschuldigte befand sich von August 2023 bis im September 2024 im vorzeitigen Strafvollzug und bis zur Anklageerhebung wieder in Untersuchungshaft. Für ihn wurde ab der Anklageerhebung Sicherheitshaft angeordnet.
Die BA arbeitete in vorliegendem Strafverfahren sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene eng mit verschiedenen involvierten Behörden zusammen, dies auch mittels einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe (sogenanntes Joint Investigation Team) mit den deutschen Behörden. Die Ermittlungen im Schweizer Strafverfahren erfolgten durch fedpol, unterstützt durch die Kantonspolizeikorps der Kantone Zürich und St. Gallen, unter der Leitung der BA. Die BA dankt allen beteiligten Behörden für die gute Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit.
Ab dem Zeitpunkt der Anklageerhebung ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle der Meldung: Kommunikationsdienst der Bundesanwaltschaft
Bildquelle: polizei-schweiz.ch