Polizei Schweiz
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Aargauer Zeitung: "Kokainprozesse kosten sehr viel Geld"

Schon mehrfach wies POLIZEI-SCHWEIZ.ch darauf hin, daß die seit Jahren bekannten und völlig offensichtlichen krassen Mißstände in der Asylpolitik exorbitante Kosten für den Steuerzahler nach sich ziehen. Hinsichtlich der Asylpolitik in Bezug auf nigerianische "Asylsuchende" ist festzustellen, daß 99,5 % der vermeintlichen Asylgesuche abgelehnt werden müssen, weil die Asylgründe fehlen. Die überwiegende Zahl der Asylbewerber nigerianischer Nationalität ist hingegen kriminell, besonders im Drogenhandel. Dies stellte selbst der Chef des Bundesamtes für Migration zuletzt klar oder auch Regierungsrätin Karin Keller-Suter.

Polizisten, Richter und Staatsanwälte werden auf Steuerzahlerkosten beschäftigt, ganz abgesehen von weiteren Kosten (ärztliche Behandlung der Rauschgiftabhängingen, Kosten der Sozialwerke infolge Invalidität usw. usf.)

In unregelmäßigen Abständen gibt POLIZEI-SCHWEIZ.ch in der Rubrik "Debatte & Meinung" Drittquellen bzw. wieder, welche für die Polizeiarbeit von Relevanz sind oder gibt mit gleichem Bezug Meinungen – namentlich aus der Politik – Raum.

Aktuell ist – mit Bezug zu obiger Problematik – ein Artikel aus der Aargauer Zeitung von Interesse. Dort ging man einmal in aufwändiger Recherchearbeit den Kosten der Asylprozesse auf den Grund. Allein diese Kokain-Prozesse kosten den Steuerzahler in der Schweiz täglich ein Vermögen.

Rechnet man die Enthüllung / Recherche der Aargauer Zeitung einmal auf die Schweiz hoch, gelangt man zu absolut haarsträubenden Ergebnissen bzw. Kosten für den Steuerzahler. Die Abermillionen für Rauschgifthändler könnten viel sinnvoller verwendet werden.

Der Artikel im Wortlaut (kursiv):

Kokainhändlerbanden beschäftigen Polizei und Justiz. Allein in Lenzburg standen 2010 elf Schwarzafrikaner vor Gericht. Verfahrenskosten: rund 500000 Franken. Doch es kommt noch mehr. (von Michael Spillmann, Aargauer Zeitung)

Es ist ein aufwändiger Kleinkrieg, den die Ermittler und die Justiz seit Jahren gegen den meist von Nigerianern organisierten Kokainhandel führen. Die Netzwerke, so etwa die so genannte «Holderbank-Connection» um die dort domizilierte Asylunterkunft, waren und sind äusserst flexibel. Die Händler wechseln ständig ihre Handys, reden am Telefon in der Igbo-Sprache und gebrauchen zusätzlich ein kompliziertes Code-System für die Kokaingeschäfte.

Die Verfahren sind aber nicht nur sehr langwierig, sie sind auch äusserst kostspielig. So belaufen sich die Gesamtkosten im Fall der «Holderbank-Connection» bislang auf rund eine halbe Million Franken. «Die Zahl könnte sogar noch nach oben korrigiert werden», sagt der Lenzburger Bezirksgerichtspräsident Daniel Aeschbach. Im zu Ende gehenden Jahr mussten sich in Lenzburg insgesamt elf Schwarzafrikaner – darunter auch zwei Frauen – aus dem Kern oder dem Dunstkreis der «Holderbank-Connection» vor den Richtern verantworten.

In einem Fall ging es um fast 14 Kilogramm

Das Bezirksgericht tagte beinahe im Akkord: Sogar am Donnerstag, kurz vor Weihnachten, sassen zwei junge Nigerianer und ein 35-jähriger Mann von der Elfenbeinküste auf der Anklagebank. Gleich zwei Staatsanwälte traten auf. Die zur Last gelegten Kokainverkäufe und -abgaben bewegten sich im Kilobereich, in einem Fall ging es um fast 14 Kilogramm Kokain.

Die drei Männer wurden allesamt zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Allein die Untersuchungs- und Gerichtskosten für diese drei Männer beliefen sich auf über 120000 Franken. Die Gerichtsakten für die elf verurteilten Mitglieder der «Holderbank-Connection» füllen mittlerweile Dutzende Bundesordner.

es geht noch weiter: Für 2011 hat das Bezirksgericht Lenzburg bereits die nächsten Gerichtstermine auf der Traktandenliste. «Es stehen derzeit noch vier Fälle an», so Gerichtspräsident Daniel Aeschbach.

Bezirksgericht Aarau: Sieben Schwarzafrikaner verurteilt

Für 2011 noch keine weiteren Kokainhändlerfälle traktandiert hat das Bezirksgericht Aarau. Doch hat es 2010 nicht weniger als sieben Schwarzafrikaner verurteilt: darunter ein 36-jähriger Schweizer nigerianischer Herkunft, der eine Schweizerin geheiratet und jahrelang ein Doppelleben geführt hatte. Wie der Anklage im Fall des 36-Jährigen zu entnehmen war, war er als Lagerarbeiter beschäftigt gewesen, daneben mischte er aber im grossen Stil im Drogengeschäft mit. Die Telefonate mit seinen Landsmännern rechtfertigte er gegenüber seiner Frau stets mit seiner Tätigkeit im Autoexport.

Die Verfahrenskosten würden sich in der gleichen Dimension wie im Fall der «Holderbank-Connection» bewegen, war beim Bezirksgericht Aarau auf Anfrage zu erfahren. Genaue Zahlen gibt es aber nicht. Nur: Allein die Gerichtskosten (Honorare für die Dolmetscher und die Richterentschädigungen) betragen 2010 insgesamt 84000 Franken.

Lange Zeit in Untersuchungshaft

Wie der Lenzburger Gerichtspräsident Daniel Aeschbach erläutert, beinhalten die Verfahrenskosten die Ausgaben für die Gefangenen, welche dem Gericht mit 80 Franken pro Tag verrechnet werden. Das werde insofern teuer, da die Angeschuldigten wegen der komplexen Ermittlungsarbeit in der Regel lange Zeit in Untersuchungshaft sitzen, bis er vor den Richtern steht.

Hinzu kommen die diversen Kosten für die Ermittlungs- und Untersuchungsverfahren: die Ausgaben für die Telefonkontrollen inklusive Übersetzung, die Gerichtskosten oder die Kosten für die amtliche Verteidigung. Die Dolmetscherkosten übernimmt per Gesetz der Staat. Können die restlichen Verfahrenskosten nach einer Verurteilung nicht abbezahlt werden, wovon in den vorliegenden Fällen auszugehen ist, so bleibt der Staat und damit der Steuerzahler belastet.

Wie Teuer die überwachung der Telefone ist, hat im vergangenen September die Medienkonferenz der Bundeskriminalpolizei zum Kampf gegen die Kokainhändler, der Operation «Cola», gezeigt. So liess der Aargauer Kripo-Chef Urs Winzenried verlauten, daß die Telefonüberwachungen (inklusive der Dolmetscherkosten) für insgesamt 33 Personen, die die Polizei 2008 und 2009 dingfest gemacht hatte, mit satten 1,25 Millionen Franken zu Buche standen.

Quelle: Aargauer Zeitung

Lesen Sie auch folgenden Artikel aus dem Jahr 2007:

Polizeibeamtenverband: „Reißverschluß vor dem Mund“ – unfaßbar: Schweizer Sozialbehörden unterstützen "bedürftigen" iranischen Drogenhändler über 5 Jahre hinweg mit 2.660,- Franken pro Monat Polizeibeamtenverband: „Reißverschluß vor dem Mund“ – unfaßbar: Schweizer Sozialbehörden unterstützen "bedürftigen" iranischen Drogenhändler über 5 Jahre hinweg mit 2.660,- Franken pro Monat
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  Redaktion Polizei-Schweiz       24 Februar, 2011 20:42