Aargau – 66 Strafbefehle und 2 Anklagen gegen Greenpeace-Aktivisten
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat 66 Greenpeace-Aktivisten,
welche im März 2014 das Kernkraftwerk
Beznau stürmten, per Strafbefehl zu Geldstrafen in
Höhe von 30 bis 90 Tagessätzen sowie Bussen verurteilt.
Die Strafbefehle wurden nun infolge Rückzug der
Einsprachen rechtskräftig. Gegen zwei Aktivisten wurde
Anklage erhoben.
In einer koordinierten Aktion stürmten am Morgen des
5. März 2014 achtundfünzig Greenpeace-Aktivisten das
Areal des Kernkraftwerks Beznau in Döttingen/AG. Ein kleiner
Teil der Gruppierung drang in den Eingangsbereich des
Bürokomplexes auf der Ostseite der Anlage ein und brachte
dort Transparente und Absperrbänder an. Die restlichen
Aktivisten zerschnitten derweil den Stacheldraht des Perimeterzauns
und gelangten mit mitgebrachten Leitern ins Sicherungsareal.
Die Betriebswache des Kernkraftwerks Beznau
konnte insgesamt acht Aktivisten stoppen. Fünfzig Personen
gelang es indes, ins Sicherungsareal vorzudringen und auf
das Vordach des Lager- und Werkstattgebäudes Süd, auf
einen Portalkran zwischen den beiden Reaktorblöcken sowie
an die Aussenhülle des Sicherheitsgebäudes Block II zu
klettern. Die übrigen Aktivisten sicherten den anderen den
Aufstieg. Zeitgleich kletterten zehn weitere Aktivisten auf das
Baugerüst des sich im Bau befindlichen AUTANOVEGebäudes
Süd. Anschliessend brachten sie an allen Gebäudeteilen
Transparente mit ihren Forderungen an.
Rückzug der Einsprachen gegen die Strafbefehle und
Anklageerhebung in zwei Fällen
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat im Oktober 2014
gegen 66 Greenpeace-Aktivisten Strafbefehle erlassen und
sie wegen Hausfriedensbruch und – in ein paar Fällen- zusätzlich
wegen Hinderung einer Amtshandlung zu Geldstrafen in Höhe von 30 bis 90 Tagessätzen sowie Bussen verurteilt.
Sämtliche Aktivisten erhoben dagegen Einsprache,
zogen diese nun aber Anfang Juli 2015 wieder zurück, womit
die Strafbefehle definitiv in Rechtskraft erwachsen.
Gegen zwei der Aktivisten erhob die Staatsanwaltschaft
Brugg-Zurzach aufgrund der bestehenden Vorstrafen Anklage
wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung sowie
Vergehen gegen das Kernenergiegesetz und beantragt eine
unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Den beiden
Aktivisten wird zusätzlich vorgeworfen, durch das Einbringen
von Stahlankern fünfzehn Löcher in die Betonhülle des Sicherheitsgebäudes
gebohrt und so in einer Kernanlage eine
Vorrichtung, die für die nukleare Sicherheit oder Sicherung
wesentlich ist, beschädigt zu haben.